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Die Erstattung von Innovationen im deutschen Gesundheitswesen
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Donnerstag, 06.April, 10.00 - 18.00 Uhr, East Hotel Hamburg
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Themen-Highlights

| » | Voraussetzungen für mehr Innovationen |
| » | Die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses und des IQWIG |
| » | Forderungen der Industrie für mehr Innovationen |
| » | Was machen Ärzte und Krankenkassen? |
| » | Sind Innovationen auch zukünftig noch finanzierbar? |

Mit Fachbeiträgen von:

Prof. Dr. Eberhard Wille,
Vorsitzender,
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Dr. Rainer Hess,
Vorsitzender,
Gemeinsamer Bundesausschuss

Ulrich Weigeldt,
Stellv. Vorstandsvorsitzender,
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Dr. Christoph Straub,
Stellv. Vorstandsvorsitzender,
Techniker Krankenkasse

Dr. Mario Weiss,
Vorstandsvorsitzender,
GAIA AG
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Zielsetzung

Beitragssatzsenkungen bei den gesetzlichen Krankenkassen sind zum Orientierungsmaßstab einer erfolgreichen Gesundheitspolitik in Deutschland geworden. Doch neue Aufgaben und damit Ausgaben für Ärzte und Krankenkassen sind mit der letzten Gesundheitsreform auch in diesem Jahr vorprogrammiert. Gleichzeitig soll der Abbau von Schulden bei den Krankenkassen vorangetrieben werden. Wie sollen angesichts dieser Rahmenbedingungen Innovationen im Gesundheitswesen refinanziert werden? Und vor allem: Wer kommt für die Finanzierung und wer für die Refinanzierung in Frage?

Medizinische Gerätehersteller verfügen über innovative Technik. Arzneimittel werden mit immer größerem Marketingaufwand in den Markt gebracht. Die Industrie wird von vielen als Kostentreiber Nummer eins verteufelt. So ist es nicht verwunderlich, dass schon ernsthaft ein Verbot des Außendienstes gefordert wird.

Haben wir in Deutschland überhaupt ein geeignetes Innovationsklima für Investitionen in das Gesundheitswesen? Falls ja, wie werden die Investitionen refinanziert? Hier ist die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses als Steuerungsgremium für den Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen zu hinterfragen. Hat er zum Beispiel ein im Vergleich zum behandelnden Arzt ethisch übergeordnetes Recht, den Nutzen von Arzneimitteln festzulegen?

Auf dieser Tagung werden namhafte Vertreter aus der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen die Erstattungsmöglichkeiten von Innovationen im Gesundheitswesen vorstellen und diskutieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, was notwendig ist, damit auch übermorgen Innovationen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt getätigt werden.

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Informationen

Detailierte Informationen zum Tagungsprogramm sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier als PDF-Dokument:

Tagungsprogramm:

-PDF DOWNLOAD Tagungsprogramm-

Anmeldeformular:

-PDF DOWNLOAD Anmeldeformular-

Termin:

Donnerstag, 06.April 2006
10.00 - 18.00 Uhr

Veranstaltungsort:

East Hotel
Simon-von-Utrecht-Strasse 31
20359 Hamburg
http://www.east-hamburg.de


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